07. April 2026

Mythos «strengstes Tierschutzgesetz der Welt» - wo die Schweiz beim Tierwohl versagt

Die Schweiz rühmt sich ihres «strengsten Tierschutzgesetzes der Welt», doch dieser Ruf ist trügerisch: Die Realität entspricht bei weitem nicht dem Anspruch. Zwar enthält das Tierschutzrecht auf dem Papier fortschrittliche Bestimmungen wie etwa zum Schutz der Würde des Tieres. Doch in der Praxis bleibt der Tierschutz weit hinter den Erwartungen zurück, und die tatsächliche Umsetzung weist erhebliche Mängel auf.

Lücken im Tierschutzrecht: Tierleid bleibt legal

Das Schweizer Tierschutzrecht hat, ähnlich wie in anderen Ländern, deutliche Schwächen. Zahlreiche Haltungs- und Umgangsformen in der landwirtschaftlichen industriellen Tierhaltung sind weiterhin legal, obwohl sie systematisch Tierleid verursachen. Viele Tiere leben auf engstem Raum und ohne Zugang ins Freie – das ist gesetzlich zulässig. Das Gesetz schützt Tiere oft nur so weit, wie es für die Wirtschaft tragbar ist. Ihre grundlegenden Bedürfnisse werden in den seltensten Fällen ausreichend berücksichtigt. Der Schutz orientiert sich zu stark an wirtschaftlichen Interessen und zu wenig an den ethischen Ansprüchen, die das tatsächliche Wohl der Tiere sichern würden.

Drei Beispiele verdeutlichen diese Problematik

1. Leidende Legehennen

In der Schweiz hat eine grosse Mehrheit der Legehennen im Laufe ihres Lebens Brustbeinbrüche, oft sogar mehrere pro Tier.1 Hauptursache ist die auf hohe Legeleistung ausgerichtete Zucht, bei der Hennen über 300 Eier pro Jahr legen. Dadurch wird den Knochen Kalzium entzogen und sie werden bruchanfällig.2 Zusätzlich führen Kollisionen oder Stürze von Sitzstangen in den erlaubten Haltungssystemen zu weiteren Verletzungen.3 Die Problematik tritt unabhängig von der Haltungsform auf, also auch bei Bio- und Freilandhaltung.4 Obwohl das Schweizer Tierschutzgesetz das Zufügen von ungerechtfertigten Schmerzen verbietet (Art. 4 Abs. 2 TSchG), werden diese systematischen Verletzungen in der Praxis toleriert, da wirtschaftliche Interessen der Lebensmittelproduktion häufig als «überwiegend» gewichtet werden. Für die Tiere bedeutet dies anhaltende Schmerzen, eingeschränkte Beweglichkeit und eine deutlich verminderte Lebensqualität.5

2. Haltungsbedingungen von Schweinen

Mastschweine werden in der konventionellen Haltung überwiegend in Ställen mit Teilspaltenböden gehalten. Dabei gibt es einen festen Liegebereich und einen kleineren Bereich mit Spaltenboden, durch den Kot und Urin abfliessen können. Mastschweine haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Auslauf ins Freie, weshalb viele Schweine ihr gesamtes kurzes Leben im Stall verbringen und nie eine Weide sehen dürfen.6 Beschäftigungsmaterial wie Stroh oder Raufutter ist zwar vorgeschrieben, wird in der Praxis jedoch nicht selten nur unzureichend bereitgestellt,7 weil die Verordnungsbestimmung dazu vage ist und häufig nur minimal umgesetzt wird. Die Platzverhältnisse sind eng bemessen: Ausgewachsene Schweine mit rund 100 Kilogramm Körpergewicht haben Anspruch auf weniger als einen Quadratmeter Platz pro Tier. Diese Bedingungen widersprechen den natürlichen Bedürfnissen der Tiere nach Bewegung, Beschäftigung und sozialem Kontakt. Sie führen häufig zu Gelenkproblemen, Verletzungen und Verhaltensstörungen wie Schwanzbeissen.8 Dennoch sind sie durch die Tierschutzverordnung weiterhin legalisiert (TSchV, Anhang 1 Tabelle 3).

3. Eingriff am Tier

Die Enthornung (Entfernung der Hornanlagen) bei Kälbern ist in der Schweiz bis zum Alter von drei Wochen unter Betäubung und Schmerzmittelgabe erlaubt; Tierhaltende benötigen dafür einen Sachkundenachweis. Der Eingriff wird vor allem aus Gründen der Sicherheit, des Stallmanagements (Kühe mit Hörnern brauchen mehr Platz) und der Wirtschaftlichkeit durchgeführt, gilt aber als stark schmerzverursachend und muss möglichst schonend erfolgen.9 Er beeinträchtigt das Sozialverhalten, nimmt den Tieren wichtige Kommunikations- und Verteidigungsmöglichkeiten und verursacht trotz Betäubung erhebliche Schmerzen und Stress. Zahlreiche Kälber leiden noch Monate nach dem Ausbrennen an chronischer Überempfindlichkeit und Langzeitschmerzen.10

Diese Beispiele machen deutlich: Die gesetzlichen Grundlagen bieten keinen ausreichenden Schutz für Tiere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Vielmehr legitimieren sie in zahlreichen Fällen systematisches Tierleid.

Fehlende Umsetzung und unzureichende Kontrolle

Ein zentrales Problem ist der mangelhafte Vollzug. Die rechtlichen Bestimmungen sind stark von wirtschaftlichen Interessen bei der Haltung von Tieren in der Landwirtschaft geprägt. Selbst die bestehenden Vorschriften zum Schutz von Tieren sind häufig schwammig formuliert und werden nur unzureichend umgesetzt. Bei ihrer Anwendung orientieren sich die Behörden in der Regel an einer etablierten, aber problematischen Praxis statt an den Grundsätzen des Tierschutzrechts. Dadurch fehlt es dem Tierschutzrecht an Durchsetzung. Hinzu kommen eine unzureichende tierschutzrechtliche Ausbildung des für die Kontrollen zuständigen Fachpersonals, fehlende Ressourcen sowie die teilweise offene Weigerung der Kontrollpersonen, Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung strafrechtlich zu sanktionieren.

«Ohne konsequenten Vollzug und grundlegende Reformen wird der gesetzlich garantierte Schutz zur Farce.»

Fazit

Die Schweiz behauptet, eines der strengsten Tierschutzgesetze der Welt zu haben. Doch in der Praxis bleibt es deutlich hinter seinen Versprechungen zurück. Ohne konsequenten Vollzug und grundlegende Reformen wird der gesetzlich garantierte Schutz zur Farce. Ein scheinbar strenges Gesetz allein schützt keine Tiere. Entscheidend ist der politische Wille, es konsequent umzusetzen und weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch, die tatsächlichen Zustände nicht durch irreführende Werbung schönzureden.

Nachweise

[1]Baur et al. (2020). Radiographic Evaluation of Keel Bone Damage in Laying Hens—Morphologic and Temporal Observations in a Longitudinal Study.https://www.frontiersin.org/journals/veterinary-science/articles/10.3389/fvets.2020.00129/full
[2]Alfonso-Carrillo et al. (2021). Relationship between Bone Quality, Egg Production and Eggshell Quality in Laying Hens at the End of an Extended Production Cycle (105 Weeks).https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC7996911/
[3]Li et al. (2021). Understanding the Causes of Keel Bone Damage and Its Effects on the Welfare of Laying Hens.https://www.mdpi.com/2076-2615/14/24/3655
[4]Rufener/Makagon (2020). Keel bone fractures in laying hens: a systematic review of prevalence across age, housing systems, and strains.https://academic.oup.com/jas/article/98/Supplement_1/S36/5894015
[5]Armstrong et al. (2020). Keel bone fractures induce a depressive-like state in laying hens.https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32080271/
[6]Heitkämper et al. (2021). Stand der Mechanisierung in der Schweizer Landwirtschaft, Teil 2 Tierhaltung.https://ira.agroscope.ch/de-CH/publication/46941
[7]Stiftung für das Tier im Recht. Datenbank mit allen BLV gemeldeten Schweizer Tierschutzstrafentscheiden. Stichwort: TIR-Fallgruppe «Schweine: mangelhafte Beschäftigung».https://www.tierimrecht.org/de/tierschutzstraffalle/
[8]Dan/Vogel (2023). Das Fütterungsregime hat bei Schweinen einen Einfluss auf das Schwanzbeissen.https://sat.gstsvs.ch/de/sat/sat-artikel/archiv/2023/072023/das-fuetterungsregime-hat-bei-schweinen-einen-einfluss-auf-das-schwanzbeissen.html
[9]Mirra et al. (2017). Acute pain and peripheral sensitization following cautery disbudding in 1- and 4-week-old calves.https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/29221809/
[10]Casoni et al. (2018). Can disbudding of calves (one versus four weeks of age) induce chronic pain?https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/30414886/

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