08. Juni 2026

Die Schweizerische Lauterkeitskommission – Selbstkontrolle statt Gericht

Wer sich über irreführende Werbung ärgert, muss nicht immer gleich vor Gericht ziehen. In der Schweiz gibt es die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) – ein unabhängiges Gremium, das sich um faire Werbung kümmert. Sie trägt dazu bei, dass das Lauterkeitsrecht in der Praxis gelebt wird, ohne lange Gerichtsverfahren.

Was ist die SLK und wie arbeitet sie?

Die SLK ist weder eine staatliche Behörde noch ein Gericht. Sie ist ein Selbstkontrollorgan der Werbebranche. Ihr Ziel: Beschwerden über unlautere Werbung rasch, unkompliziert und kostenlos zu prüfen. Jede Person kann bei der SLK eine Beschwerde einreichen, wenn sie eine Werbung als unfair oder irreführend empfindet, zum Beispiel, wenn die Tierhaltung zu idyllisch dargestellt wird.

Wie läuft das Verfahren ab?

Die SLK prüft dann, ob die Werbung gegen die Grundsätze der Lauterkeit verstösst. Sie orientiert sich dabei am Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und an internationalen Werbestandards. Eine Beschwerde muss schriftlich eingereicht werden und sollte möglichst konkret begründen, warum die Werbung als unlauter empfunden wird. Ihre Entscheide sind Empfehlungen, keine Urteile. Das bedeutet: Die SLK kann keine Strafen verhängen oder Werbung verbieten. Trotzdem nehmen viele Unternehmen die Empfehlungen ernst, weil die SLK ihre Entscheide öffentlich macht, was dem Ruf schaden kann.

Einfluss und Bedeutung der SLK

Die SLK hat auch Einfluss auf die Praxis: Gerichte ziehen ihre Entscheide oft als Orientierungshilfe heran, und Werbetreibende passen ihre Werbung häufig freiwillig an. So trägt die SLK dazu bei, dass das Lauterkeitsrecht in der Praxis gelebt wird, ohne lange Gerichtsverfahren.

Fazit

Die SLK bietet eine einfache Möglichkeit, sich gegen unfaire Werbung zu wehren. Sie ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Konsumentenschutz und Werbebranche – und sorgt dafür, dass Werbung in der Schweiz fair und ehrlich bleibt.

Weitere Informationen

Die Schweizerische Lauterkeitskommission: www.faire-werbung.ch

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